Qualified Website Authentication Certificate (QWAC) Bestellen

Das Zertifikat Qualified Website Authentication Certificate (QWAC) dient zur Absicherung und Authentifizierung von Webseiten. Um Unterschied zu den klassischen SSL/TLS-Zertifikaten ist es jedoch qualifiziert.

QV Qualifizierte Verifizierung
1 abgesicherte Adresse
1-20 SAN-Unterstützung
15 Tage Ausstellungsdauer
eIDAS Vertrauenswürdigkeit
  • Preisab 817,5 CHF
  • Laufzeit1-2 Jahre
  • Absicherung Webseiten
  • Vertrauenswürdigkeit eIDAS, PSD2
  • Algorithmus des öffentlichen Schlüssels RSA
  • Symmetrische Verschlüsselung256 Bits
  • Schlüssellänge2.048 (3.072/4.096) Bits
  • Root-CAQuoVadis Root CA
  • Geld Zurück Garantie30 Tage
  • Neuausstellung des Zertifikats kostenlos
  • Erweiterung um weitere DomainsJA
  • Finanzielle Garantie N/A

Empfohlene Nutzung des Zertifikats

Das Produkt QuoVadis QWAC dient zur Authentifizierung und Absicherung von Webservern und kommt in Gebrauch wenn die Nutzung eines qualifizierten Zertifikats erfordert wird. Das Zertifikat ist also für spezifische Anwendung bestimmt - für die übliche Absicherung von Webseiten reichen Ihnen die vertrauenswürdigen Zertifikate von den CAs DigiCert, Thawte oder GeoTrust.

Preisliste des QuoVadis QWAC Zertifikats

Das Zertifikat können Sie bei allen Situationen ausnutzen, bei welchen wegen der eIDAS Verordnung ein qualifiziertes Zertifikat erfordert wird. Die Variante des qualifizierten Zertifikats für die Nutzung in Zahlungssystemen im Einklang mit PSD2 finden Sie als ein selbständiges Produkt hier.

Einjähriges

CHF 860.00
  • Ersparnis gegenüber dem Einkauf bei CA
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Zweijähriges

CHF 1'635.00
  • Ersparnis gegenüber dem Einkauf bei CA
  • Niedriger Preis pro Jahr als bei dem Einjährigen
Bestellen

Die Preise sind ohne MwSt. angegeben.

Darstellung des Zertifikats im Client

Alle angebotenen TLS/SSL-Zertifikate sind völlig vertrauenswürdig und die Seitenbesucher werden mit keiner Meldung über Unglaubwürdigkeit gestört.

Die mit den SSL-Zertifikaten abgesicherte Datenübertragung wird in Internetbrowsern durch das Schlösschen-Symbol und den Buchstaben "s" beim HTTP-Protokoll in der Adressleiste im Browser angezeigt.

Das Anklicken des Schlösschens ermöglicht den Aussteller des Zertifikats und den Webbetreiber zu überprüfen. Mehr Informationen über die Darstellung des Zertifikats in Browsern finden Sie hier.

Das qualifizierte Zertifikat enthält außerdem spezifische Informationen über das Unternehmen, für welches es ausgestellt worden ist. Es genügt den Anforderungen der eIDAS-Verordnung.

Darstellung des Zertifikats QuoVadis QWAC in der Adressleiste des Browsers

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das qualifizierte Zertifikat ist ein spezifischer von der europäischen Verordnung eIDAS definierter Zertifikatstyp. Qualifizierte Zertifikate und Signaturen dienen in den Ländern der Europäischen Union zur vertrauenswürdigen Signatur und diese wird von der Behördenverwaltung aller EU-Länder anerkannt.
Das qualifizierte Zertifikat QWAC ist ein TLS-Zertifikat für die Webabsicherung und erfüllt die Anforderungen der eIDAS-Verordnung. Es wird für spezielle Zwecke ausgenutzt, wie zum Beispiel für PSD2.
Für diese spezifische Anwendung wird eine selbständige Variante des Zertifikats QWAC für PSD2 ausgestellt. Sie enthält nämlich erweiternde, von der Verordnung PSD2 erforderte Informationen.
Das Zertifikat wird für Webseiten einer Firma ausgestellt und enthält auch ausführende und verifizierte Informationen über diese Firma. Die Person, die das Zertifikat bestellt, wird vor der Ausstellung des Zertifikats von der Zertifizierungsstelle überprüft, in dem Zertifikat selbst wird sie aber nicht aufgeführt.

Das Zertifikat für Signierung von Dokumenten und Daten, welches als Zertifikat für das qualifizierte Siegel genannt wird, finden Sie in unserem Angebot natürlich auch. Es heißt QuoVadis Qualified eSeal Certificate.
Die qualifizierten Zertifikate stellen einen spezifischen Zertifikatstyp dar, welcher Informationen über den Inhaber enthält. Das Zertifikatsprofil gleicht zwar den EV-Zertifikaten, aber diese genügen der eIDAS Verordnung nicht – aus dem Grund, dass es während der EV-Verifizierung zu keiner persönlichen Überprüfung (face to face) kommt.